Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Voraussetzung zur Teilnahme an der praktischen Prüfung ist die vorausgegangene, bestandene theoretische Prüfung. Zur Erreichung einer bestandenen Führerscheinprüfung führen zwei unterschiedliche Wege.

Zum Einen können Theorie- und Praxisausbildung gleichzeitig, also parallel durchlaufen werden. Dabei kann sowohl der theoretische als auch der praktische Lernerfolg gesteigert werden, da immer ein direkter Bezug zueinander besteht. Ein weiterer Vorteil dieser Methode liegt in der Zeitersparnis.

Zum Anderen können Theorie- und Praxisausbildung von einander getrennt, also hintereinander durchlaufen werden. Hierbei wird zuerst der Theorieteil absolviert. Nach einer erfolgreichen Prüfung beginnt der praktische Teil, für den der Absolvent nun 12 Monate Zeit zur Verfügung hat. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass sich der Fahrschüler auf einen Ausbildungsprozess konzentrieren kann.

In der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ist geregelt, welche Themengebiete der Fahrschüler während seiner gesamten Ausbildung durchlaufen muss. Während die benötigten theoretischen Unterrichtsstunden in Anzahl und Inhalt festgelegt sind, hängt die Anzahl der benötigten praktischen Fahrstunden von unterschiedlichen Eckpunkten ab. Vorkenntnisse, Begabung, Konzentrationsfähigkeit, Motivation sowie Begeisterung und einfach der Spaß am Auto- bzw. Motorradfahren sind Faktoren, die entscheidend zum Umfang der praktischen Ausbildung beitragen.

Während Generationen vor ihnen mit einigen wenigen Fahrstunden zu einem Führerschein kamen, so ist es heute leider nicht mehr damit getan. Die permanent stark zunehmende Verkehrsdichte und die damit verbundenen besonderen Anforderungen an den Verkehrsteilnehmer sind die Hauptgründe, der zu den heutigen Führerscheinvoraussetzungen führen. So werden z.B. zwölf Sonderfahrten (Überland / Autobahn / Nacht) bei der Führerscheinklasse B (Auto) neben den üblichen Übungsfahrten vorgeschrieben, die allerdings erst nach einer gewissen Fahrtauglichkeit abgeleistet werden dürfen.

 

Die theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung findet an zwei Abenden in der Woche (Dienstag und Donnerstag von 18.30 bis 20.00 Uhr) statt. Für die klassenspezifischen Unterrichte können gesonderte Termine vereinbart werden.

Um den Unterricht interessant und abwechslungsreich zu gestalten, werden moderne Unterrichtsmaterialien verwendet.

Während der Bürozeit (Dienstag und Donnerstag von 18.00 bis 18.30 Uhr) besteht die Möglichkeit, herkömmliche Testbögen in Papierform auszufüllen, die anschließend korrigiert und besprochen werden. So kann der aktuelle Wissensstand überprüft werden. Sollten hierbei ernsthafte Verständnisschwierigkeiten oder gar Lernprobleme erkennbar sein, können nach Vereinbarung kostenpflichtige Einzelunterrichte abgehalten werden.

Wie bereits erwähnt wurde, sind die theoretischen Unterrichtsstunden in Anzahl und Inhalt festgelegt. In der folgenden Tabelle sind die jeweiligen Unterrichtsstunden unter Berücksichtigung der dazu gehörigen Führerscheinklassen aufgeführt. Die Teilnahme ist dringend erforderlich.

Klasse

Grundstoff

Zusatzstoff

Gesamt

A2

12

4

16

A

12

4

16

A1

12

4

16

B

12

2

14

BE

Keine theoretische

Ausbildung

-

L

12

2

14

AM

12

2

14

Mofa

4

2

6

Eine theoretische Unterrichtsstunde dauert 90 Minuten.

Bei Vorbesitz eines Führerscheines verringert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte.

Der Abschluss der theoretischen Ausbildung ist die Theorieprüfung. Diese darf drei Monate vor der Erreichung des Mindestalters des jeweiligen Führerscheins abgelegt werden.

 

Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung beginnt entweder nach der dritten oder vierten Theoriestunde oder nach der bestandenen Theorieprüfung. Üblicherweise werden dabei mindestens zwei Fahrstunden (also zwei mal 45 Minuten) geschult, weil so ein größerer Lernerfolg erzielt werden kann. Die Termine für Fahrstunden werden individuell mit dem Fahrschüler vereinbart. Neben dem allgemeinen „Bewegen im Straßenverkehr“ können während der Fahrstunden auch Besonderheiten wie Tanken, durchfahren von Waschstrassen und befahren von Parkhäusern bzw. Tiefgaragen durchgeführt werden. Auf Wunsch werden auch Ausflüge in die Innenstadt Nürnbergs ermöglicht.

Wie viele Fahrstunden ein Fahrschüler zu leisten hat, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch sind gewisse Sonderfahrten in Form und Anzahl nachweislich zu erbringen. In der folgenden Tabelle sind diese Sonderfahrten aufgeführt:

Klasse

Überlandfahrt

Autobahnfahrt

Nachtfahrt

A2

5

4

3

A

5

4

3

A1

5

4

3

B

5

4

3

BE

3

1

1

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

Bei Vorbesitz der Klasse A1 verkürzen sich die Sonderfahrten auf 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und eine Nachtfahrt, wenn man A (offen) oder A2 (kürzer als 2 Jahre Besitz) machen will. Dies gilt auch für Personen, die vor dem 1.4.1980 den Führerschein der Klasse B (damals Klasse 3) bestanden haben. Wenn man von A1 auf A2 oder von A2 auf A aufsteigt (2 Jahre oder länger Besitz), dann muss man nur noch Prüfungsvorbereitende Fahrstunden nehmen und eine Fahrprüfung absolvieren, eine theoretische Ausbildung und Prüfung, sowie Sonderfahrten entfallen.

Der Abschluss der praktischen und damit der gesamten Ausbildung ist die Fahrprüfung. Diese darf einen Monat vor der Erreichung des Mindestalters des jeweiligen Führerscheins absolviert werden. Ob, vor allem aber wann ein Fahrschüler zur praktischen Fahrprüfung vorgestellt wird, entscheidet der Fahrlehrer in Absprache mit dem Fahrschüler.

Abschließend sei noch etwas in eigener Sache gesagt.

Eine gute Ausbildung zeichnet sich letztendlich in der bestandenen Prüfung aus, und das beim ersten Versuch. So sehe ich es als meine oberste Pflicht an, dieses Ziel zu erreichen. Leider kann das „Bestehen beim ersten Anlauf“ nicht gewährleistet werden. Wichtig dabei ist nur, dass sich der Fahrschüler als Führerscheinneuling von der ersten Fahrt an sicher fühlt und mit allen Verkehrssituationen gut zurecht kommt.